Ein plötzlicher Abbuchungsbetrag, den Sie nie veranlasst haben – oder eine dubiose Transaktion auf Ihrem Kreditkartenkonto? Online-Kreditkartenbetrug trifft jährlich tausende Verbraucher in Deutschland. Doch die gute Nachricht: Wer schnell reagiert, kann oft größeren Schaden vermeiden und sogar sein Geld zurückholen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen konkret und rechtssicher, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten – Schritt für Schritt.
Schritt 1: Karte sofort sperren
Sperren Sie Ihre Kreditkarte unverzüglich – entweder direkt beim Kartenanbieter oder über den zentralen Sperrnotruf:
- 116 116 (gebührenfrei aus Deutschland)
- Alternativ: App oder Online-Banking des Kreditinstituts
Wichtig: Je früher Sie reagieren, desto geringer ist Ihre Haftung (§ 675u BGB).
Schritt 2: Unautorisierte Zahlung melden
Melden Sie die betrügerische Transaktion schriftlich bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter. Bestehen Sie auf einer Rückbuchung nach § 675x BGB, wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben.
Hinweise zur Formulierung:
- „Ich habe diese Zahlung nicht autorisiert.“
- „Ich fordere die Rückerstattung gemäß § 675x BGB.“
- Belege mitschicken (Screenshot, Kontoauszug)
Fristen beachten: Innerhalb von 8 Wochen nach Buchung haben Sie ein Rückbuchungsrecht bei SEPA-Lastschriften, bei Kreditkarten meist bis zu 120 Tage.
Schritt 3: Anzeige bei der Polizei erstatten
Auch wenn die Rückerstattung unabhängig davon erfolgt, ist eine Anzeige sinnvoll:
- Hilft der Bank bei interner Prüfung
- Unterstützt die Strafverfolgung (ggf. internationale Ermittlungen)
- Zeigt Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens
Online-Anzeige möglich z. B. bei: polizei.de
Schritt 4: Zugangsdaten prüfen und ändern
Prüfen Sie, ob Ihre Kreditkartendaten möglicherweise durch Phishing, Datenleck oder unsichere Webseite gestohlen wurden. Sofortmaßnahmen:
- Passwörter ändern (v. a. Online-Banking, E-Mail)
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
- Evtl. Bonitätsüberwachung einschalten (z. B. bei Schufa)
Ihre Rechte als Verbraucher
Nach § 675u BGB haften Sie grundsätzlich nicht für betrügerische Zahlungen, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Karte nicht gesperrt trotz Kenntnis
- PIN aufgeschrieben und mitgeführt
- Zugangsdaten weitergegeben
Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt bei der Bank – nicht bei Ihnen.
Unser Tipp aus der Kanzlei
Viele Kreditinstitute versuchen, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen – unzulässig.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Rückerstattung – insbesondere bei wiederholtem Kreditkartenbetrug oder verweigerter Rückzahlung.
Kreditkartenbetrug ist ein Schock – aber kein Grund zur Resignation. Wer schnell, richtig und belegt handelt, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Nutzen Sie Ihr Recht – und lassen Sie sich notfalls anwaltlich begleiten.
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