Kreditkartenbetrug online: Was Sie sofort tun müssen

Ein plötzlicher Abbuchungsbetrag, den Sie nie veranlasst haben – oder eine dubiose Transaktion auf Ihrem Kreditkartenkonto? Online-Kreditkartenbetrug trifft jährlich tausende Verbraucher in Deutschland. Doch die gute Nachricht: Wer schnell reagiert, kann oft größeren Schaden vermeiden und sogar sein Geld zurückholen.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen konkret und rechtssicher, welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen sollten – Schritt für Schritt.


Schritt 1: Karte sofort sperren

Sperren Sie Ihre Kreditkarte unverzüglich – entweder direkt beim Kartenanbieter oder über den zentralen Sperrnotruf:

  • 116 116 (gebührenfrei aus Deutschland)
  • Alternativ: App oder Online-Banking des Kreditinstituts

Wichtig: Je früher Sie reagieren, desto geringer ist Ihre Haftung (§ 675u BGB).


Schritt 2: Unautorisierte Zahlung melden

Melden Sie die betrügerische Transaktion schriftlich bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter. Bestehen Sie auf einer Rückbuchung nach § 675x BGB, wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben.

Hinweise zur Formulierung:

  • „Ich habe diese Zahlung nicht autorisiert.“
  • „Ich fordere die Rückerstattung gemäß § 675x BGB.“
  • Belege mitschicken (Screenshot, Kontoauszug)

Fristen beachten: Innerhalb von 8 Wochen nach Buchung haben Sie ein Rückbuchungsrecht bei SEPA-Lastschriften, bei Kreditkarten meist bis zu 120 Tage.


Schritt 3: Anzeige bei der Polizei erstatten

Auch wenn die Rückerstattung unabhängig davon erfolgt, ist eine Anzeige sinnvoll:

  • Hilft der Bank bei interner Prüfung
  • Unterstützt die Strafverfolgung (ggf. internationale Ermittlungen)
  • Zeigt Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens

Online-Anzeige möglich z. B. bei: polizei.de


Schritt 4: Zugangsdaten prüfen und ändern

Prüfen Sie, ob Ihre Kreditkartendaten möglicherweise durch Phishing, Datenleck oder unsichere Webseite gestohlen wurden. Sofortmaßnahmen:

  • Passwörter ändern (v. a. Online-Banking, E-Mail)
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
  • Evtl. Bonitätsüberwachung einschalten (z. B. bei Schufa)

Ihre Rechte als Verbraucher

Nach § 675u BGB haften Sie grundsätzlich nicht für betrügerische Zahlungen, wenn Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:

  • Karte nicht gesperrt trotz Kenntnis
  • PIN aufgeschrieben und mitgeführt
  • Zugangsdaten weitergegeben

Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit liegt bei der Bank – nicht bei Ihnen.


Unser Tipp aus der Kanzlei

Viele Kreditinstitute versuchen, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen – unzulässig.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Rückerstattung – insbesondere bei wiederholtem Kreditkartenbetrug oder verweigerter Rückzahlung.


Kreditkartenbetrug ist ein Schock – aber kein Grund zur Resignation. Wer schnell, richtig und belegt handelt, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Nutzen Sie Ihr Recht – und lassen Sie sich notfalls anwaltlich begleiten.

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