Krypto-Trading boomt – doch mit ihm auch die Zahl dubioser Plattformen. Immer häufiger berichten Nutzer, dass sie nach Einzahlungen keinen Zugriff mehr auf ihr Geld haben oder Auszahlungen verweigert werden. Die Frage ist: Was kann man rechtlich tun, wenn man bei einer Krypto-Plattform Geld verloren hat?
In diesem Rechtstipp zeigen wir Ihnen, welche Ansprüche bestehen, wie Betrugsindikatoren aussehen und wann rechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg haben.
Typische Warnzeichen unseriöser Krypto-Plattformen
- Auszahlung nur nach angeblicher Steuer- oder Gebührenvorauszahlung
- Plattform ohne Impressum oder Betreiberangaben
- Broker meldet sich per WhatsApp, Telegram, Signal
- Künstlich erzeugte Gewinne in der Handelsoberfläche
- Nach Einzahlung: Kontakt bricht ab, Plattform „wartet auf Verifizierung“
Je mehr dieser Anzeichen zutreffen, desto wahrscheinlicher handelt es sich um Anlagebetrug.
Rechtliche Ansprüche bei Krypto-Betrug
1. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
Wer durch bewusste Täuschung zu einer Zahlung oder Vertragsannahme bewegt wurde, kann diese rechtlich anfechten.
2. Herausgabeanspruch nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)
Wenn keine wirksame vertragliche Grundlage besteht, kann das eingezahlte Geld zurückverlangt werden.
3. Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB)
Bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder strafbarem Verhalten wie Betrug (§ 263 StGB) besteht zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch.
Häufige Hürden bei der Durchsetzung
- Plattformen im Ausland (Zypern, Dubai, Marshallinseln etc.)
- Anonyme Betreiber / gefälschte Identitäten
- Kryptowährungen schwer rückverfolgbar
- Kein reguliertes Finanzinstitut
Aber: Auch in solchen Fällen gibt es Wege – etwa über Strafanzeigen, zivilrechtliche Klagen gegen Vermittler oder Zahlungspartner in Europa, oder durch Einschaltung spezialisierter Ermittler.
Was Sie jetzt tun sollten
- Kommunikation und Zahlungsverlauf dokumentieren
- Polizei anzeigen – möglichst mit URL und Screenshots
- Frühzeitig juristische Einschätzung einholen
- Vorsicht vor angeblichen „Recovery Services“ (oft selbst Betrug)
Was wir als Kanzlei für Sie tun können
- Prüfung der Plattform auf Warnlisten (z. B. BaFin, FCA)
- Identifikation potenziell haftbarer Mittelsmänner (Zahlungsdienstleister etc.)
- Kontaktaufnahme mit zuständigen Aufsichtsbehörden
- Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen außergerichtlich und vor Gericht
Auch wenn der Sitz der Plattform weit entfernt erscheint: Rechtliche Schritte sind möglich. Viele Betrugsplattformen operieren gezielt mit Täuschung – und genau das eröffnet rechtliche Wege zur Rückforderung.