Rückforderung unrechtmäßiger Zahlungen bei Betrug – so geht’s richtig

Sie haben Geld an eine dubiose Plattform, einen vermeintlichen Online-Shop oder ein betrügerisches Investment gesendet – und nun ist das Geld weg? Viele Betroffene geben vorschnell auf. Dabei gibt es rechtliche Wege, wie Sie unrechtmäßige Zahlungen zurückholen können – wenn Sie schnell und richtig handeln.
In diesem Rechtstipp zeigen wir Ihnen, welche Optionen bestehen, worauf es juristisch ankommt und welche Schritte Sie sofort einleiten sollten.


Was gilt als unrechtmäßige Zahlung?

Unrechtmäßig ist eine Zahlung dann, wenn sie auf Täuschung, arglistiger Manipulation oder falsche Versprechen erfolgt ist. Typische Beispiele:

  • Vorauszahlungen an Fake-Investmentplattformen
  • Zahlungen über gefälschte Zahlungsaufforderungen (z. B. PayPal, Klarna, SEPA)
  • Kreditkartenzahlungen an nicht existierende Shops
  • Transaktionen nach Phishing-Mails oder WhatsApp-Betrug

Solche Zahlungen sind juristisch oft anfechtbar – und in vielen Fällen auch rückholbar.


Rückbuchung & Widerruf: Ihre Optionen im Überblick

1. Kreditkarte / PayPal / Klarna / Lastschrift

  • Sofort Rückbuchung bei Ihrer Bank oder im Zahlungsportal beantragen
  • Hinweis auf Betrug oder nicht autorisierte Zahlung geben
  • Möglichst mit Belegen (z. B. Screenshots, Mails)

Frist beachten: Meist 6–8 Wochen bei Lastschrift, bei Kreditkarte bis zu 120 Tage nach Buchung.

2. Banküberweisung

  • Sofort Rückfrage bei Ihrer Hausbank stellen
  • Ggf. Rückruf der Überweisung (nur bei SEPA am selben Banktag möglich)
  • Anzeige bei Polizei einreichen (unterstützt ggf. bei Ermittlungen)

3. Kryptozahlungen (Bitcoin etc.)

  • Rückholung technisch kaum möglich
  • Aber: bei Plattformen mit Sitz in der EU besteht oft zivilrechtliche Rückforderungsmöglichkeit, wenn Rechtsbruch nachweisbar

Rechtliche Grundlage: Rückforderung bei Täuschung (§ 812 BGB)

Nach deutschem Recht können Leistungen zurückgefordert werden, wenn sie „ohne rechtlichen Grund“ erbracht wurden (§ 812 BGB). Bei Betrug kommt zusätzlich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht.

Zudem besteht unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 BGB), insbesondere wenn der Täter ermittelt wurde oder gegen bekannte Plattformbetreiber Klagen geführt werden.


Wichtig: Beweise sichern!

Je mehr Nachweise Sie haben, desto besser:

  • Screenshots der Kommunikation
  • Zahlungsbelege / Kontoauszüge
  • IP-Adressen oder Webseiten-URLs
  • Werbeanzeigen oder E-Mails
  • Anzeige bei der Polizei (Aktenzeichen)

Unser Tipp als Kanzlei

Je früher Sie handeln, desto höher die Erfolgschance.
In vielen Fällen begleiten wir Mandanten bei der rechtlichen Rückforderung – auch bei internationalen Anbietern oder Plattformen ohne BaFin-Lizenz.


Sie sind nicht rechtlos – unrechtmäßige Zahlungen lassen sich oft rechtlich anfechten oder zurückholen. Vertrauen Sie nicht auf „Supportchats“ der Plattform – sondern auf eine unabhängige rechtliche Einschätzung.

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