belesta-ag.ch (Website: www.belesta-ag.ch) wurde in den letzten Jahren mehrfach von den zuständigen Schweizer Finanzaufsichtsbehörden wegen des Verdachts unerlaubter Finanzdienstleistungen und irreführender Werbung öffentlich gewarnt. Zahlreiche Nutzer berichten von erheblichen Problemen bei Investitionen oder Transaktionen über diese Plattform. Dieser Beitrag beantwortet in Frage-Antwort-Form die wichtigsten Anliegen der Öffentlichkeit zu belesta-ag.ch, um ein korrektes Verständnis der Risiken zu ermöglichen und rechtliche sowie finanzielle Schäden zu vermeiden.
Wurde die Plattform offiziell gewarnt?
Rechtsanwalt Lehmann: Ja, belesta-ag.ch wurde am 27.11.2025 von der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) offiziell gewarnt und in die „Warnliste“ aufgenommen. Die FINMA stellt klar, dass belesta-ag.ch weder im Schweizer Handelsregister eingetragen noch autorisiert ist. Jegliche angeblichen „Finanzdienstleistungen“ stellen somit ein Hochrisikoverhalten dar.
Verfügt belesta-ag.ch über eine gültige Registrierung oder eine Regulierung?
Rechtsanwalt Lehmann: belesta-ag.ch gibt als Adresse Beethovenstrasse 48, 8002 Zürich an. Laut offizieller Abfrage existiert dort jedoch „kein Eintrag im Handelsregister (Not entered in commercial register)“. Die Plattform ist also weder offiziell registriert noch finanzaufsichtlich zugelassen. Damit fehlt jede rechtliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit.
Besteht eine Verbindung zwischen der Plattform und der realen Firma BELESTA AG?
Rechtsanwalt Lehmann: Zwischen belesta-ag.ch und der tatsächlich eingetragenen BELESTA AG (Handelsregisternummer CHE-106.708.138, Hünenberg) besteht keinerlei Verbindung. Die Nutzung eines ähnlichen Namens und einer Schweizer Adresse kann den Eindruck einer offiziellen Firmennähe erwecken, doch Behörden haben wiederholt bestätigt, dass keine rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Beziehungen bestehen.
Ist eine Investition bei belesta-ag.ch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden?
Rechtsanwalt Lehmann: Ja, die Risiken sind extrem hoch. Ohne Registrierung und ohne Lizenz gibt es keine rechtliche Absicherung für die angeblichen Finanz- oder Anlagedienstleistungen. Anleger haben keinen Schutz, und im Schadensfall ist es äußerst schwierig, Gelder zurückzuerhalten.
Besteht der Verdacht auf Täuschung oder Betrug?
Rechtsanwalt Lehmann: Nach Berichten von Anwälten, Verbraucherorganisationen und Betroffenen zeigt belesta-ag.ch typische Merkmale betrugsähnlicher Strukturen: anfänglich scheinbare „Gewinne“, wiederholte Aufforderungen zur Nachinvestition, Auszahlungsbarrieren (z. B. angebliche zusätzliche „Gebühren“ oder „Steuern“), unregelmäßiger oder abgebrochener Kundenkontakt sowie häufige Fälle von nicht auszahlbaren Geldern. Viele Anleger erhalten weder ihr Kapital noch ihre Gewinne zurück.
Welche typischen Betrugsmethoden sollten Nutzer kennen?
Rechtsanwalt Lehmann: Häufige Muster sind:
1. Hohe Renditeversprechen und ein künstlich wachsendes „Kontoguthaben“ ohne reale Handelsgrundlage;
2. Verzögerungen bei Auszahlungen unter Vorwänden wie „Prüfprozesse“ oder „Vorauszahlungen“;
3. Drängen zu weiteren Einzahlungen oder Abbruch der Kommunikation;
4. Verwendung ähnlich klingender Firmennamen oder Schweizer Adressen, um Seriosität vorzutäuschen.
Sind „Trust Scores“ im Internet zuverlässig?
Rechtsanwalt Lehmann: Einige automatische Bewertungsseiten vergeben hohe „Vertrauenspunkte“ anhand technischer Kriterien wie SSL-Verschlüsselung oder Zahlungsoptionen. Doch solche Bewertungen ersetzen keine echte Registrierung, Regulierung oder Revision. Selbst wenn belesta-ag.ch in bestimmten Tests gut abschneidet, sollten Nutzer sich immer an offizielle Aufsichtsinformationen halten.
Was tun, wenn investierte Gelder nicht mehr ausgezahlt werden?
Rechtsanwalt Lehmann: Handeln Sie sofort:
1. Alle Nachweise sichern: Transaktionen, Chats, Überweisungsbelege, Screenshots;
2. Einen spezialisierten Anwalt beauftragen, der eine formale Aufforderung zur Rückzahlung stellt;
3. Bei weiterer Weigerung Anzeige erstatten oder zivilrechtliche Schritte prüfen;
4. Bei Krypto-Assets ggf. technische Spezialisten für Blockchain-Analysen einschalten;
5. Keine zusätzlichen Zahlungen leisten, um weiteren Schaden zu vermeiden.
Unsere Kanzlei (Lehmann Rechtsanwaltskanzlei) verfügt über umfangreiche Erfahrung und unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wie können Privatanleger solche Risiken vermeiden?
Rechtsanwalt Lehmann: Vor einer Investition sollten stets Registrierung und Regulierung geprüft werden. Verlassen Sie sich nicht auf Webseiten-Werbung oder „Trust Scores“. Wenn eine Plattform keine klare rechtliche Identität besitzt, keine Lizenz hat oder grundlegende Unternehmensangaben fehlen, ist größte Vorsicht geboten.
Juristischer Hinweis: belesta-ag.ch (www.belesta-ag.ch) wurde bereits offiziell von den Schweizer Finanzaufsichtsbehörden gewarnt, ist weder registriert noch lizenziert und steht im Verdacht, irreführende sowie hochriskante Aktivitäten auszuführen. Nutzer haben keinerlei rechtliche Absicherung. Investitionen in solche Plattformen sind mit erheblichen Verlustrisiken verbunden. Bitte seien Sie wachsam und wählen Sie ausschließlich regulierte Anbieter. Im Schadensfall bietet die Lehmann Rechtsanwaltskanzlei Unterstützung bei Analyse, Beweissicherung und rechtlicher Vertretung.