Purple Trading ist ein Online-Devisen- und CFD-Broker, der seit seiner Gründung im Jahr 2012 tätig ist und angibt, von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) und weiteren Behörden reguliert zu werden, während er in verschiedenen europäischen Ländern operiert. In den letzten Jahren haben sich jedoch Compliance-Kontroversen und Kundenbeschwerden in unterschiedlichen Märkten ergeben. Um Investoren zu helfen, die damit verbundenen Risiken, die regulatorische Lage und ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte umfassend zu verstehen, werden im Folgenden zentrale Fragen und Empfehlungen in Frage-Antwort-Form von mir – Rechtsanwalt Lehmann – auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und praktischer juristischer Erfahrungen dargelegt.
Wurde Purpletrading von einer Aufsichtsbehörde verwarnt?
Rechtsanwalt Lehmann: Am 19. Oktober 2025 veröffentlichte die britische Financial Conduct Authority (FCA) eine Risikowarnung gegen Purpletrading. Die FCA wies darauf hin, dass Purpletrading nicht über eine FCA-Autorisierung verfügt, jedoch möglicherweise weiterhin Finanzdienstleistungen in Großbritannien anbietet oder bewirbt. Die FCA rät Investoren, von Geschäften mit diesem Unternehmen Abstand zu nehmen, auf potenzielle Betrugsrisiken zu achten und stellt klar, dass Investoren keinen offiziellen Schutz etwa durch den FSCS erhalten. Die Website des Brokers lautet www.purplefxtrading.org.
Verfügt Purpletrading über eine ordnungsgemäße Regulierung?
Rechtsanwalt Lehmann: Der operierende Broker wird von L.F. Investment Limited geführt, die über eine CySEC-Lizenz (Nummer 271/15) verfügt und zudem angibt, von ESMA sowie der deutschen BaFin reguliert zu werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der tatsächliche regulatorische Schutz der angebotenen Dienstleistungen von der ordnungsgemäßen Registrierung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde im jeweiligen Rechtsraum abhängt – man darf sich nicht allein auf eine ausländische Lizenz zur Risikobeurteilung verlassen.
Hat Purpletrading betrügerische Handlungen gegenüber den Nutzern gezeigt?
Rechtsanwalt Lehmann: Den derzeit öffentlich verfügbaren Informationen zufolge wird Purpletrading nicht direkt als „betrügerischer Broker“ eingestuft. Allerdings weist die Warnung der FCA darauf hin, dass dem Unternehmen in Großbritannien eine offizielle Lizenz fehlt, was auf eine regulatorische Lücke hindeutet. Einige Nutzer haben sich über ungewöhnliche Orderausführungen, intransparente Gebührenstrukturen und langsame Reaktionszeiten des Kundendienstes beschwert. Investoren sollten bei verdächtigen Vorkommnissen äußerst wachsam sein und Beweise umgehend sichern.
Welche Probleme gibt es bei der Orderausführung durch den Broker?
Rechtsanwalt Lehmann: Einige Nutzer berichten, dass es in Phasen hoher Marktvolatilität zu Slippage kommt und Orders ohne deren Zustimmung zwangsweise liquidiert werden. Solche Probleme wurden mehrfach auf Bewertungsplattformen Dritter (beispielsweise auf Forex Peace Army) erwähnt, was das Handelserlebnis und die Sicherheit der Kundengelder beeinträchtigen kann.
Ist die Gebührenstruktur klar und transparent?
Rechtsanwalt Lehmann: Purpletrading wirbt mit wettbewerbsfähigen Gebühren, jedoch ist insbesondere bei ECN-Konten die tatsächliche Gebührenstruktur recht komplex. Nutzer müssen oftmals proaktiv den Kontakt zum Broker suchen, was zu unklaren Kostenerwartungen führen kann. Es wird empfohlen, vor der Kontoeröffnung und der Aufnahme des Handels detaillierte Gebührenerklärungen einzuholen und diese sorgfältig zu überprüfen.
Gibt es Verzögerungen im Kundenservice oder Probleme bei der zeitnahen Bearbeitung von Beschwerden?
Rechtsanwalt Lehmann: Mehrere Nutzer haben auf Drittplattformen (wie beispielsweise Trustpilot) berichtet, dass Beschwerden nicht zeitnah bearbeitet werden und der Kundendienst langsam reagiert – insbesondere wenn Probleme bei Copy-Trading-Vorgängen auftreten, da in solchen Fällen keine effektive Lösung angeboten wurde. Beim Einreichen offizieller Beschwerden sollte der Sachverhalt detailliert geschildert und die gesamte Korrespondenz dokumentiert werden.
Gibt es Mängel in der mobilen Anwendung oder bei den Software-Funktionen?
Rechtsanwalt Lehmann: Einige Nutzer haben angemerkt, dass die mobile Anwendung von Purpletrading hinsichtlich der Diagrammvisualisierung und Reaktionszeit schwächelt, weshalb sie nicht mit den führenden Brokern auf dem Markt konkurrieren kann – was sich insbesondere in einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit im mobilen Bereich niederschlägt.
Wurde der Broker schon einmal von offiziellen Stellen sanktioniert oder reguliert?
Rechtsanwalt Lehmann: Das operative Unternehmen von Purple Trading wurde von der CySEC aufgrund von Compliance-Mängeln bei Retail-CFD-Produkten sanktioniert und musste eine Vergleichszahlung von 150.000 Euro leisten. Auch wenn eine Sanktion nicht automatisch Betrug bedeutet, deutet dies auf Probleme im Bereich des Compliance-Managements hin. Investoren sollten daher die bisherigen Aufzeichnungen des Brokers aufmerksam prüfen.
Ist die MetaTrader-Handelserlaubnis sicher?
Rechtsanwalt Lehmann: MetaQuotes hat bereits eine Warnung an Purpletrading ausgesprochen und damit gedroht, dessen Autorisierung als Broker für MT4/MT5-Brokeren zu entziehen. Sollte diese Maßnahme umgesetzt werden, könnten Nutzer möglicherweise nicht mehr auf die üblichen Handelswerkzeuge des Brokers zugreifen. Es wird empfohlen, die weitere Entwicklung genau zu beobachten und technische Backups vorzubereiten.
Kann man rechtliche Schritte zur Wahrung seiner Rechte einleiten?
Rechtsanwalt Lehmann: Sollten bei Purpletrading ungewöhnliche Vorkommnisse wie eingefrorene Gelder oder Schwierigkeiten bei Auszahlungen auftreten, sollten sofort alle Kontodaten, Kommunikationsprotokolle und Transaktionsdetails als Beweismittel gesichert werden. Zugleich ist es ratsam, den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu kontaktieren, um potenzielle Verluste zu begrenzen. Beschwerden können bei den zuständigen Regulierungs- oder Verbraucherschutzbehörden eingereicht werden. Sollte keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden, empfiehlt es sich, zeitnah einen Anwalt hinzuzuziehen – unter anderem, um Maßnahmen wie einstweilige Verfügungen oder gerichtliche Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Sie können sich an die Lehmann Rechtsanwaltskanzlei wenden, die sich auf den Finanzsektor spezialisiert hat.
Wie können durchschnittliche Investoren die Zuverlässigkeit eines Brokers einfach überprüfen?
Rechtsanwalt Lehmann: Es ist unerlässlich, den vom Broker angegebenen Firmennamen, die Regulierungsnummer und die Informationen auf der offiziellen Website zu überprüfen sowie die öffentlichen Registrierungen und Sanktionsaufzeichnungen der zuständigen Aufsichtsbehörden einzusehen. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, ob Kundengelder getrennt verwaltet werden, ob eine Verwahrbank existiert und ob ein Entschädigungsmechanismus vorhanden ist. Bei Warnhinweisen oder wenn der Broker auf einer Liste nicht autorisierter Anbieter erscheint, ist äußerste Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, vorzugsweise Broker zu wählen, die lokal offiziell reguliert sind.
Zusammenfassung: Purpletrading ist ein multinationaler Finanzdienstleistungsbroker, der zwar über bestimmte EU-Regulierungslizenzen verfügt, jedoch in Großbritannien und anderen Regionen Warnungen wegen nicht autorisierter Geschäftstätigkeiten erhalten hat und in der Vergangenheit Compliance-Sanktionen verzeichnete. Zudem gibt es mehrere Berichte zu Problemen in puncto Handelserlebnis und regulatorischer Praktiken. Investoren sollten bei der Wahl eines Brokers äußerste Vorsicht walten lassen, ihre Informationen sorgfältig überprüfen und Beweise sichern sowie im Falle von finanziellen Risiken umgehend professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Als Anwaltskanzlei empfehlen wir, besonders bei Investitionen hoher Summen oder im Falle von Rechtsstreitigkeiten vorrangig einen Anwalt mit Erfahrung im Finanz- und grenzüberschreitenden Bereich zu konsultieren, um den bestmöglichen Schutz der rechtlichen Interessen zu gewährleisten.