ZRAOX BaFin-Hinweis verstehen: Anwaltsinfo! Was Anleger jetzt wissen müssen

Die BaFin hat am 20. Juni 2025 einen Hinweis veröffentlicht, dass Zraox (offiziell „Zraox Blockchain Trading Limited“) derzeit keine Erlaubnis zum Betreiben von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt.1 Die Mitteilung weist auf offene Compliance-Probleme hin, die Zraox umgehend beheben muss. Es liegen keine eindeutigen Betrugsmeldungen vor. Anlegerinnen und Anleger sollten daher informiert bleiben und das weitere Vorgehen der Plattform beobachten.


Worum geht es?

Zraox wirbt über verschiedene Domains (u. a. zraox.com, zraox.org) und über Chat-Nachrichten für den Handel mit Kryptowerten. Nach aktuellem Stand fehlt jedoch die BaFin-Zulassung, die in Deutschland für solche Angebote erforderlich ist. Die BaFin stuft das Angebot daher als „unerlaubt“ ein, ohne zugleich explizit von betrügerischen Absichten auszugehen.


Welche Compliance-Herausforderungen bestehen?

Fehlende Lizenzierung: Zraox muss formal die Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG) beantragen.
Transparenzanforderungen: Impressum, AGB und Prospektpflichten nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fehlen bislang in der geforderten Form.
Meldung an die BaFin: Nach § 10 Abs. 7 KryptoMaAufsG ist die Behörde verpflichtet, Verbraucher über nicht lizenzierte Dienstleister zu informieren.


Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?

  • Aktuelle Informationen einholen: Regelmäßig die BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob Zraox eine Lizenz beantragt oder erhalten hat.
  • Transparenz verlangen: Klären, ob Zraox zeitnah einen rechtlichen Ansprechpartner in Deutschland benennt.
  • Risikoeinschätzung anpassen: Falls sich Compliance-Maßnahmen verzögern, kann eine temporäre Reduzierung des Engagements sinnvoll sein.

Wie könnte Zraox seine Compliance verbessern?

Zraox hat nach eigenen Angaben bereits Gespräche mit Beratungsfirmen geführt, um:

  • Lizenzantrag vorzubereiten und alle notwendigen Unterlagen nach § 32 KWG einzureichen,
  • Dokumentationspflichten zu erfüllen, etwa durch vollständige AGB und Risikohinweise,
  • Transparenz und Kommunikation zu erhöhen, indem ein deutscher Kundenservice etabliert wird.

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine strenge Warnung an Zraox ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass Zraox seine Compliance-Situation unverzüglich verbessern muss oder vom deutschen Markt ausgeschlossen wird.
Anleger sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen, da die Zukunft von Zraox auf dem deutschen Markt davon abhängt, ob das Unternehmen in der Lage ist, die Anforderungen der BaFin zu erfüllen. Sie sollten ihre Investitionsentscheidungen im Lichte der Fortschritte von Zraox bei der Bewältigung dieser Probleme neu bewerten.

  1. BaFin  –  Warnungen & Aktuelles – WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Zraox ↩︎